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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

von Novus Media UG (haftungsbeschränkt)

1. Allgemeines

1.) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle von Novus Media UG geschlossenen und zukünftigen Verträge, Leistungen, Aufträge, Angebote und Lieferungen zwischen Novus Media UG und dem Auftraggeber.

2.) Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet und diese anderweitige oder abweichende Bedingungen enthält. 
Die AGB von Novus Media UG gelten auch, wenn Novus Media UG Kenntnis über die abweichenden AGB des Auftraggebers haben und die Leistung vorbehaltlos ausführt.

3.) Sollten wir unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen in Unkenntnis abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners vorbehaltlos ausführen, gelten natürlich auch die AGB von Novus Media UG. Die AGB unseres Vertragspartners gelten nur bei unserer schriftlichen Bestätigung..

4.) Die AGB von Novus Media UG gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung und Lieferung des Werkes oder Teile des Werkes bzw. mit der Annahme des Bild- und Videomaterials durch den Auftraggeber/ Kunden.

5.) Novus Media UG ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu verändern bzw. anzupassen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Novus Media UG für den Auftraggeber zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung gilt dann als erteilt, wenn der Auftraggeber die vorgenommen Änderung(en) nicht umgehend nach Zugang der neuen AGB Version widerspricht.

2. Vertragsabschluss

1.) Die Auftragserteilung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das Novus Media UG innerhalb von 7 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung und Leistung annehmen kann. Alle erstellten Angebote von Novus Media UG sind freibleibend.

3. Leistungen

1.) Für die Umsetzung der in Auftrag gegebenen Leistungen zur Erstellung von Bild- und Videomaterial gelten besondere Ausführungsbedingungen, um den allgemeinen Sicherheitsvorschriften und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilder- und Videoflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei Novus Media UG eingesehen werden.

2.) Sind von Novus Media UG Leistungsfristen angegeben, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seine mögliche Mitwirkungspflicht nicht erfüllt.



4. Urheberrecht & Nutzungsrechte

1.) Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zu einmaligen Verwendung. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Novus Media UG darf sämtliches Bild-, Video- und Tonmaterial uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen. Andernfalls muss dies schriftlich vereinbart werden.

2.) Jede über Ziffer 1. hinausgehende Nutzung und Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist kostenpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Novus Media UG. Ausgenommen sind die eingeräumten Nutzungsrechte für gewerbliche Zwecke.

3.) In unseren Leistungspaketen Gewerbe ist das Nutzungsrecht für gewerbliche Zwecke (z.B. Website, Videoexposé, Messe, YouTube) zeitlich und räumlich unbegrenzt. 
Nicht erlaubt ist jedoch die Veröffentlichung in Online Bild- und Videoportalen, wie Adobe Stock, mit dem Zweck erwerbsmäßig aus dem Lizenzverkauf des angebotenen Bild- und Videomaterials Einnahmen zu erzielen.

4.) Nicht erlaubt ist die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung auf Datenträger jeder Art und deren Verkauf. Hier bedarf es einer schriftlichen Genehmigung.

5.) Die bereitgestellten fertigen Fotos und Videoformate dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung von Novus Media UG im Original oder Reproduktion verändert werden. Jede auch teilweise Nachahmung ist unzulässig. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto- oder Videobearbeitung zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes ist nur nach schriftlicher Einwilligung von Novus Media UG  gestattet und bedarf der Erwähnung /Kennzeichnung des Fotografen und der Novus Media UG. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgemalt, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig verwendet werden.

6.) Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Novus Media UG.

7.) Novus Media UG und der Fotograf haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen aller Art über das Produkt als Urheber genannt zu werden. 
Die Art, Form und Weise der Urheberbenennung erfolgt in Abstimmung von Novus Media UG mit dem Auftraggeber.
Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Novus Media UG eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % zu der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Novus Media UG bei konkreter Schadensberechnung einen entsprechend höheren Schaden geltend zu machen.


5. Mängel

1.) Bild-, Video und Tonmaterial wird mit den in der Auftragsbeschreibung/ Bestätigung dargelegten technischen Geräten, wie Kameras, Objektiven, Drohnen usw. erstellt. Die technischen Daten der Geräte geben die zu erwartende technische Qualität vor. Äußere Einflüsse wie Lichtverhältnisse, Spiegelungen, nicht gewollte Personen oder Gegenstände im Bild stellen keinen Minderungsgrund dar. Die nötige Nachbearbeitungen des Bild-, Video und Tonmaterials sind, wenn nicht anderes vereinbart, auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.

2.) Garantien im Rechtssinne werden durch Novus Media UG nicht gegeben.

6. Abnahme und Vergütung

1.) Die Vergütung ist im Zweifel bei Ablieferung der beauftragten Leistung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

2.) Die Vergütung der erbrachten Leistung sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage unserer Preispakete bzw. mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise/Honorare.

3.) Beanstandungen an den gelieferten Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich bei Novus Media UG geltend zu machen. Danach gilt die Lieferung/ das Werk bezüglich dieser Beanstandungen und Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4.) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Je nach der vereinbarten Leistung ist ein kostenloser Korrekturlauf inbegriffen.

5.) Mit der Abnahme der gelieferten Leistung/ des Werkes und der Freigabe, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text-,  Bild- und Videomaterial sowie Gestaltung.

6.) Zusätzliche Leistungen, wie die Bearbeitung oder Änderung von Videoformaten, werden nach dem Zeitaufwand entsprechend berechnet. Dazu unterbreitet Novus Media UG dem Auftraggeber ein Angebot.

7.) Die Novus Media UG ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen zu bestellen.

8.) Reisekosten und Spesen für Reisen, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

9.) Ist mit dem Auftraggeber eine Vorauszahlung vereinbart und kommt dieser unserem berechtigten Verlangen innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz im Hinblick auf den von uns noch nicht erfüllten Teil des Vertrages/ Leistung zu verlangen.

8. Herausgabe von digitalen Daten

1.) Die Herausgabe von digitalen Daten von Novus Media UG an den Auftraggeber wird über die Auftragserteilung geregelt. Werden Datenträger oder Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Novus Media UG geändert werden.

9. Haftung

1.) Die Novus Media UG, sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Novus Media UG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren Schadens beschränkt.

2.) Novus Media UG übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, außer es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor.

3.) Veröffentlichungsgenehmigungen obliegen dem Kunden.

4.) Der Auftraggeber versichert, dass für alle an Novus Media UG übergebenen Vorlagen, Texte, Bilder, Filme, Grafiken usw., eine Berechtigung vorliegt und dass diese Dokumente von Rechten Dritter frei sind.

5.) Die Novus Media UG haftet nicht für die Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

10. Verzug des Auftraggebers – Verzögerung

1.) Kommt es von Seitens des Auftraggebers bei der Durchführung des Auftrags zu Verzögerungen, kann Novus Media UG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

• bis 3 Tage vor Auftragstermin 40% des Honorars

• bis 48 Stunden vor Auftragstermin 60% des Honorars

• bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% des Honorars

2.) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig unbestritten festgestellt oder von Novus Media UG anerkannt sind.

11. Vertragsstrafe und Schadenersatz

1.) Bei jeglicher unberechtigten und ohne Zustimmung von Novus Media UG erfolgten Nutzung, Wiedergabe, Verwendung oder Weitergabe des bereitgestellten Materials (Bild und Video) ist für jeden Fall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Honorars für die Nutzung zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich Novus Media UG vor.

2.) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist bei unterlassenem oder falschen Urhebervermerk ein Aufschlag in Höhe von 100% fällig.

12. Schlussbestimmung

1.) Ist eine der vorstehenden genannten Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.

3.) Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Ort der gewerblichen Niederlassung von Novus Media UG, wobei wir jedoch das Recht haben, unseren Vertragspartner auch an einem anderen, für ihn nach § 12 ff. ZPO geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Stand janjuar 2021